Reitlehrerhaftpflicht.de
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Reitlehrerhaftpflicht

Eine Reitlehrerhaftpflicht ist für alle Reitlehrer - unabhängig davon, ob sie für die Reitstunde Geld von dem Reitschüler erhalten - eine unbedingt notwendige Absicherung. Während der Reitstunde untersteht der Reitschüler immer der Aufsichtspflicht des Reitlehrers.
Die Auswahl eines ungeeigneten Pferdes, ein falsches Kommando, ein zu hoch aufgebautes Hindernis - als Reitlehrer läuft man schnell Gefahr, das Verschulden an einem Unfall des Reitschülers zu tragen. Solche Schäden sind in der Haftungshöhe unbegrenzt und beziehen sich auf gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen. Umfassenden Schutz vor einem möglichen finanziellen Ruin bietet nur eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung, denn diese umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Reitlehrers. Sie beinhaltet die Aufsicht über Reitschüler bei der Erteilung von Unterricht, der Leitung und/oder Durchführung von Veranstaltungen, Reitprüfungen, Ausritten und in vielen anderen Bereichen.
Als Reitlehrer haften Sie persönlich, sofern Sie im Reitunterricht, bei der Voltigierausbildung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige einen Schaden zumindest fahrlässig verursachen. Auch das Bereiten von fremden Tieren ist über diese Versicherung abgesichert (nicht aber die Schäden am berittenen Tier).
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